In seiner Sitzung am 10.04.2025 legte der Gemeinderat Barbelroth die Hebesätze der Grundsteuer ab 2025 fest. Bei der Ratssitzung wurden die anwesenden Bürger zuvor ausführlich über die Hintergründe informiert und hatten sogar Gelegenheit, diesbezügliche Fragen zu stellen.

Die Entscheidungsfindung des Gemeinderates sollte dabei 2 Grundprinzipien erfüllen:

  1. Die Bürger sollten so wenig wie möglich belastet werden
  2. Die Gemeinde erzielt in Summe aus Grundsteuer „A“ und „B“ durch die Reform keine höheren Steuereinnahmen als bisher (Aufkommensneutralität)

Die von der Finanzverwaltung im Vorfeld festgelegten Steuermesszahlen, auf die die Gemeinde keinen Einfluß hat, die aber ganz wesentlich die Steuerschuld bestimmen, machte diese Zielerreichung schwer.

Trotzdem wurde nach ausführlicher Diskussion und unterschiedlichen Berechnungsbeispielen ein Weg gefunden, der in Summe aller Steuerzahler beiden Kriterien möglichst gerecht wird.

  1. Grundsteuer „A“ (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)

Die Steuerschuld aller Bürger zusammen, die zur „Grundsteuer A“ herangezogen werden, bleibt in Summe nahezu identisch wie vor der Reform.  Der Gesamtbetrag verändert sich von € 9.651,48 auf € 9.660,92 und damit um lediglich € 9,44 für alle zusammen. Weil jedoch in vielen Fällen die von der Finanzverwaltung festgelegten Messzahlen gesunken sind, mussten hier die Hebesätze entsprechend angehoben werden um das Steueraufkommen gleich hoch zu halten.

  1. Grundsteuer „B“ (bebaute und bebaubare Grundstücke)

Obwohl die Gemeinde Barbelroth schon in der Vergangenheit bei der „Grundsteuer B“ den Hebesatz unter dem vom Land Rheinland-Pfalz vorgegebenen Nivellierungssatz festgelegt hatte, wurde dieser noch einmal weiter gesenkt! Damit ist der Hebesatz der „Grundsteuer B“ in Barbelroth mit deutlichem Abstand der niedrigste aller Ortsgemeinden innerhalb der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern!

 

Diese differenzierte Vorgehensweise bei den Hebesätzen vermeidet einseitige Verschiebungen der Steuerbelastung und stellt gleichzeitig die Aufkommensneutralität auf Gemeindeebene sicher. Das bedeutet, dass die Gemeinde durch die Reform keinerlei Mehreinnahmen erzielt. Im Gegenteil: Die bei der Gemeinde verbleibende Grundsteuer (nach Abzug der Umlagen) sinkt um € 32,72  von € 9.820,31  auf € 9.787,59

Im Rahmen seiner Möglichkeiten konnte der Gemeinderat damit erreichen, dass alle in Barbelroth ansässigen Bürger gleichermaßen vom extrem niedrigen Hebesatz der „Grundsteuer B“ profitieren. Dies gilt auch für diejenigen, die bei der „Grundsteuer A“ zwar nicht zusätzlich entlastet, aber auch nicht weiter belastet wurden.